Homepage Seglerverein Rahnsdorf 1926 e.V.

Ausschreibung
21. Opti - Müggel - Cup 2010

Veranstalter:

Seglerverein Rahnsdorf 1926 e.V.

Segelrevier:

Großer Müggelsee Berlin

Wettfahrttage:

Sonnabend, 24.04.10 und Sonntag 25.04.10

Wettfahrtanzahl:

Es sind vier Wettfahrten vorgesehen.

1. Start: 

Sonnabend, 24.04.10 12.00 Uhr

Regeln

Wettfahrtregeln der ISAF mit den Zusatzbestimmungen des DSV (neueste Ausgabe), Ordungsvorschriften des DSV, Segelanweisungen des BSV, Klassenvorschriften und Segelanweisungen des Programms

Wertung:

Low–Point–Scoring–System“, nach vier gesegelten Wettfahrten wird eine Wettfahrt gestrichen. Mit einer gesegelten Wettfahrt ist die Regatta gültig.

Bootsklasse:

Optimist A; Optimist B

Meldestelle:

Seglerverein Rahnsdorf 1926 e.V., An den Bänken 44, 12589 Berlin
Meldungen werden nur über das Internet angenommen!!!
Website: http://www.seglerverein-rahnsdorf.de/meldung.html

Meldeschluss:

10.04.2010 Vorlage der elektronischen Meldung in der Meldestelle im SVR. Nachmeldungen werden bis Freitag, den 23.04.2010, 20.00 Uhr entgegengenommen, Nachmeldegebühr 20,00 EUR.
Spätere Nachmeldungen werden nicht (!!) angenommen.

Meldegeld:

EUR 15,00
Überweisungen sind nicht mehr möglich. Zahlungen nur direkt vor Ort im Meldebüro!!
Bei der Anmeldung ist eine unterschriebene Haftungsausschluss - Erklärung vorzulegen.

Anmeldung:

Donnerstag, 22.04.2010:18.00 – 20.00 Uhr
Freitag, 23.04.2010: 17.00 – 20.00 Uhr
Sonnabend, 24.04.2010: 08.00 – 10.00 Uhr

Siegerehrung:   

25.04.2010 ab ca. 15.30 Uhr im SVR 1926 e.V.

Preise:

Wanderpreis Opti-Müggel-Cup (Optimist A und B)
Erinnerungspreise

Werbung:  

Werbung ist beschränkt auf Kategorie A gemäß ISAF-Regulation 20

Anreise:

Eine Anreise ist grundsätzlich erst ab Donnerstag, den 22.04.2010 möglich.

Haftung:

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.


Berlin, Februar 2010

Dirk Bogumil (Wettfahrtleiter)/ Thomas Siebler (1. Vorsitzender)

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